Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB)
1
- Geltungsbereich
Für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen
von Austriahosting IT-Services sind ausschließlich die nachstehenden
Geschäftsbedingungen maßgebend, die entweder über
die Geschäftsstelle angefordert oder über die Website
www.austriahosting.net jederzeit abrufbar sind. Anders lautende
Bedingungen des Auftraggebers, die nicht ausdrücklich schriftlich
anerkannt werden, sind für Austriahosting IT-Services in jedem
Falle unverbindlich. Mündliche, telegrafische, telefonische
oder sonstige elektronischen Vereinbarungen sind erst nach schriftlicher
Bestätigung wirksam. Austriahosting IT-Services behält
sich die Änderung gegenständlicher „Allgemeinen
Geschäftsbedingung“ ausdrücklich vor, in diesem
Fall wird dem Vertragspartner eine geänderte Fassung übermittelt.
Die Änderung gilt als genehmigt, wenn nicht binnen zwei Wochen
ab Erhalt widersprochen wird.
2 - Vertragsabschluss
Angebote von Austriahosting IT-Services sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung der
uns erteilten Aufträge zu Stande. Der Besteller anerkennt die
„Allgemeinen Geschäftsbedingungen” von Austriahosting
IT-Services durch seine Bestellung, die Auftragserteilung, mit Annahme
der Lieferung oder durch Aufnahme in unsere Kundenkartei, an.
3 - Patent- und Urheberrechte
Austriahosting IT-Services behält sich das Eigentums- und Urheberrecht
an Entwürfen, Schaltplänen, Konstruktionszeichnungen,
Beschreibungen und ähnlichen Unterlagen ebenso vor, wie an
der gesamten Software. Ohne schriftliche Einwilligung dürfen
diese Produkte weder kopiert, noch sonst wie für Dritte zugänglich
gemacht werden. Für die Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger
gewerblicher Schutzrechte Dritter kann Austriahosting IT-Services
nicht haftbar gemacht werden.
4 - Lieferung und Lieferfristen
Soweit nicht ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart wurde, sind
die bekannt gegebenen Lieferzeiten nicht verbindlich, werden aber
nach bester Möglichkeit eingehalten. Für verspätete
oder nicht durchführbare Leistungen, die durch höhere
Gewalt, Materialmangel oder durch sonstige unvorhergesehene Zwischenfälle
verursacht werden, ist eine Ersatzpflicht ausgeschlossen. Teillieferungen
mit gesonderten Verrechnungen sind möglich. Bestellte Waren
sind innerhalb von 14 Tagen ab Verständigung abzuholen oder
zu übernehmen, anderenfalls sind die Kosten des Verzuges vom
Besteller zu tragen. Bei Unmöglichkeit der Anlieferung gilt
die Ware als übernommen, der Besteller hat die dadurch entstehenden
Kosten zu tragen.
5 - Versand
Der Versand erfolgt ab Firmenadresse von Austriahosting IT-Services
bzw. ab dem Zentrallager auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
Mit der Übergabe bestellter Ware an die den Transport durchführende
Person, jedenfalls aber beim Verlassen vom Firmensitz/Zentrallager,
geht die Gefahr auf den Besteller über. Werden Versand oder
Übergabe, aus von Austriahosting IT-Services nicht zu vertretenden
Gründen verzögert, so geht die Gefahr bereits ab dem Tage
der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
6 - Preise, Zahlungsbedingungen,
Verzugszinsen
Alle Preise und Nebenkosten werden nach der zum Leistungszeitpunkt
gültigen Preisliste berechnet. Irrtümer, Änderungen
und Druckfehler bleiben vorbehalten. Jeweils gültige Preislisten
liegen in den Geschäftsräumen von Austriahosting IT-Services
auf oder werden über Anfrage versandt. Maßgeblich sind
stets Preislisten in der letzten Fassung.
Sollten sich die Lohn- und Fertigungskosten aufgrund kollektivvertraglicher
Regelungen in der Branche, aufgrund innerbetrieblicher Abschlüsse
oder anderer, für die Kalkulation relevanter Kostenstellen
oder zur Leistungserstellung notwendigen Kosten, wie jene für
Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc.
verändern, so ist Austriahosting IT-Services berechtigt, die
Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen.
Gleiches gilt für herstellerseitige Abänderung der Herstellungskosten
sowie der Bezugskosten für die Ware. Austriahosting IT-Services
ist berechtigt, die Preise und Nebenkosten jederzeit abzuändern,
wenn sich der Marktpreis der vertragsgegenständlichen Ware
verändert (erhöht), solange die Ware nicht ausgeliefert
wurde oder der Besteller noch keine Zahlung geleistet hat. Die Preise
verstehen sich brutto und exklusive der Versandkosten, ab dem Sitz/Zentrallager
von Austriahosting IT-Services. Alle Versandkosten, insbesondere
Verpackung, Transportkosten und Transportversicherung, Umweltabgaben,
sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer trägt der Besteller. Zahlungen
für Ersatzteile und Dienstleistungen sind sofort nach Rechnungserhalt
und ohne Abzug fällig. Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen
ab dem Rechnungsdatum zu bezahlen; das Rechnungsdatum ist zugleich
Versanddatum.
Austriahosting IT-Services behält sich vor, Kunden trotz einer
kontinuierlichen Geschäftsbeziehung nur gegen Barzahlung, Vorauskassa
oder per Nachnahme zu beliefern. Eine Belieferung auf Ziel ist von
einer positiven Kreditbeurteilung durch Austriahosting IT-Services
abhängig. Wechsel und Schecks werden nur nach ausdrücklicher
Vereinbarung angenommen. Bei Überschreiten der vereinbarten
Zahlungsfrist werden Verzugszinsen in Höhe von 1,25% pro Monat
berechnet. Aufrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen wegen
bestehender oder behaupteter Gegenforderungen ist - aus welchem
Grunde immer - nicht zulässig. Hievon unberührt bleibt
die Bestimmung des § 6 Abs. 1 KSchG. Wenn Geräte oder
Systeme infolge von Austriahosting IT-Services nicht zu vertretenden
Umständen nicht übergeben, installiert oder in Betrieb
gesetzt werden können, muss dennoch Zahlung geleistet werden,
so als ob die Lieferung, Installation oder Inbetriebnahme zur vorgesehenen
Zeit erfolgt wären. Der Vertragspartner (Besteller) verpflichtet
sich für den Fall des Verzuges mit seinen vertraglichen Verpflichtungen
die Austriahosting IT-Services hierdurch entstehenden Mahn- und
Inkassospesen zu ersetzen, wobei sich der Besteller im Speziellen
verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes
zu ersetzen, welche sich aus der Verordnung des Bundesministers
für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze
der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen –
in der jeweils gültigen Fassung-, BGBl 1986/141, ergeben. Sofern
Austriahosting IT-Services vorgeschaltet oder alleine ein Mahnwesen
betreibt, verpflichtet sich der Besteller pro erfolgter Mahnung
einen Beitrag von € 15,-- sowie für die Evidenzhaltung
des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag
von € 10,-- zu bezahlen.
7 - Eigentumsvorbehalt
Die von Austriahosting IT-Services gelieferten Produkte oder erbrachten
Dienstleistungen verbleiben bis zur restlosen Bezahlung in dessen
Eigentum, im Falle einer Be- oder Verarbeitung der gelieferten Waren
gilt dies auch hinsichtlich der neuen Sachen. Der Besteller darf
die gelieferten Waren oder die aus deren Be- oder Verarbeitung entstandenen
neuen Sachen (kurz: Vorbehaltsprodukte) nur im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr veräußern. Die ihm aus der Weiterveräußerung
oder aus einem sonstigen, die Vorbehaltsprodukte betreffenden Rechtsgrund
zustehenden Forderungen tritt der Besteller schon jetzt zur Sicherheit
an Austriahosting IT Services ab. Er ist ermächtigt, die abgetretenen
Forderungen solange einzuziehen, als er seiner Zahlungspflicht Austriahosting
IT-Services gegenüber vertragsmäßig nachkommt. Etwaige
Zugriffe Dritter auf Vorbehaltsware oder auf die im Voraus abgetretenen
Forderungen hat uns der Besteller sofort und unter Übergabe
entsprechender Unterlagen zu melden. Die Kosten einer etwaigen Intervention
trägt der Besteller.
8 - Gewährleistung und
Haftung
Es gelten die Gewährleistungsbestimmungen des österreichischen
Rechts, vorbehaltlich nachstehender Regelungen. Gewähr wird
geleistet für eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende
Fehlerfreiheit des Kaufgegenstandes. Austriahosting IT-Services
ist berechtigt, sich von Ansprüchen auf Aufhebung des Vertrages
oder auf angemessene Minderung dadurch zu befreien, indem in angemessener
Frist die mangelhafte Sache gegen eine mängelfreie ausgetauscht
oder eine Verbesserung vorgenommen oder das Fehlende nachgetragen
wird, all dies nach Wahl, ebenso kann der Fakturenwert ersetzt werden.
Gewährleistung ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Besteller
von sich aus Abänderungen oder Nachbesserungsarbeiten an den
gelieferten Waren vornimmt. Austriahosting IT-Services haftet nicht,
wenn in gelieferten Geräten Fremdteile unsachgemäß
zum Einbau gelangen und hierdurch Schäden oder Mängel
auftreten; ebendies gilt für unsachgemäße oder fehlerhafte
Installation von Fremdsoftware. Reklamationen jeder Art haben unverzüglich
nach Erhalt der Ware schriftlich zu erfolgen. Die Gewährleistungsfrist
beträgt 2 Jahre, bei Unternehmergeschäften (business to
business) ist diese jedoch auf 6 Monate beschränkt. Die Haftung
ist, ebenso wie für sonstige Leistungsstörungen, in jedem
Fall auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Für Produkte, welche nicht von Austriahosting IT-Services hergestellt
worden sind, beschränkt sich die Gewährleistungsverpflichtung
auf die Abtretung der Gewährleistungsansprüche gegen den
jeweiligen Erzeuger. Austriahosting IT-Services übernimmt die
für die Nachbesserung eines gerügten und anerkannten Mangels
aufgewandten Arbeitskosten. Alle sonstigen, mit Nachbesserung oder
Ersatzlieferung verbundenen Kosten (z.B. Transportkosten), trägt
der Besteller. Die Haftung für Mangelfolgeschäden, insbesondere
für Datenverluste, ist ausgeschlossen.
9 - Rücktritt
Sämtliche zwischen Kunden und Mitarbeitern von Austriahosting
IT-Services abgeschlossene Vereinbarungen kommen unter der aufschiebenden
Bedingung zu Stande, dass ihnen die Geschäftsführung zustimmt.
Austriahosting IT-Services steht es frei, den von ihren Vertretern/Mitarbeitern
angebahnten Rechtsgeschäfte die Genehmigung zu versagen. Hierüber
ist der Besteller binnen 2 Wochen zu verständigen.
10 - Nebenabreden und Teilwirksamkeit
Sämtliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sollten
die vorstehenden Geschäftsbedingungen teilweise unwirksam sein,
so bleiben sowohl der darauf gegründete Vertrag bestehen, als
auch die übrigen Geschäftsbedingungen davon unberührt.
11 - Wiederausfuhr von Produkten
Handelt es sich um Produkte, die der Technologietransferkontrolle
für ausländische Technologiewaren unterliegen (BGBl. 184/1984,
11/1985, AHG-Nov. 1988 BGBl. 377 - idgF), erfolgt der Verkauf der
gegenständlichen Produkte nur unter einer rechtsverbindlichen
Überbindung folgender Verpflichtungen: Die Wiederausfuhr solcher
Waren - auch in be- oder verarbeiteter oder zerlegter Form - ist
nur mit Zustimmung/Genehmigung des zuständigen Bundesministeriums
für wirtschaftliche Angelegenheiten gestattet. Diese Verpflichtung
ist jedem Inlandsabnehmer zu überbinden mit der weiteren Verpflichtung
zur Überbindung auf allfällige weitere Inlandsabnehmer.
Der Besteller ist verpflichtet, die Genehmigung selbst beizubringen
und den für den Export zuständigen Transporteur zu beauftragen.
12 - Datenschutz
Der Besteller erklärt sich mit der Speicherung von Personen-
und/oder firmenbezogenen Daten einverstanden. Im Übrigen gelten
die Datenschutzbestimmungen des österreichischen Rechts.
13 - Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten auf Grund der Geschäftsbeziehung,
über Entstehung bzw. Wirksamkeit des Vertrags und Erfüllungsort
für an Austriahosting IT-Services zu erbringende Leistungen
ist Eisenstadt. Für sämtliche Streitigkeiten gilt österreichisches
Recht.
14 - Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich
dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder sollte
der Vertrag eine Lücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die
jeweiligen Regelungen. Aus dem Umstand, dass wir einzelne oder alle
der uns entstehenden Rechte nicht ausüben, kann ein Verzicht
auf diese Rechte nicht abgeleitet werden.
Die Geschäftsleitung
Stand: Jänner 2005
Download der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
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